Für alle Fragen rund um das Auto und den Straßenverkehr stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und hoher juristischer Kompetenz fachkundig zur Seite.
Nach Verkehrsunfällen machen wir Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern und Unfallgegnern geltend. Ohne die hier erforderlichen Spezialkenntnisse ist man als Betroffener gegenüber den auf der Gegenseite stehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen, Behörden und Gerichten in der Regel hilflos unterlegen.
Schweigen Sie zu allen Vorwürfen in Straf- und Bußgeldverfahren von Anfang an und schalten Sie uns sofort ein. Schweigen kann nicht gegen Sie verwertet werden, Reden schon. Unnötige Fehler am Anfang eines Verfahrens können selten behoben werden. Insbesondere bei Vorladungen oder einem Anhörungsbogen sollte eine Reaktion nur über den Anwalt erfolgen.
- Schadensregulierung nach Unfall, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, Wertminderung
- Abwehr von Bußgeldbescheiden, Verteidigung im gesamten Bußgeldverfahren
- Verteidigung im Unfallstrafrecht, „Unfallflucht“, Körperverletzung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
- Abwehr von Regressansprüchen Ihres Haftpflichtversicherers
- Führerscheinangelegneheiten, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Auseinandersetzung nach Autokauf, Sachmängelgewährleistung, Rückabwicklung
- Autokauf, Mängelgewährleistung, Rückabwicklung, Kaufpreisminderung
- Autoleasing, Probleme bei der Beendigung des Vertrages und der Rückgabe des Fahrzeugs