Familienrecht

Unsere familienrechtliche Beratung umfasst nicht nur die klassische Scheidung und die damit im Zusammenhang stehenden Bereiche wie zum Beispiel des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung.

Auch vor der Eheschließung oder bei intakter Ehe kan eine anwaltliche Beratung und gegebenenfaslls eine notarielle Vereinbarung für beide Ehepartnersinnvoll sein und späteren Streit vermeiden.

Mit seiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht und seiner Spezialisierung zum Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Thiele gerne in allen Fragen des Familienrecht.

  • Scheidungen, Scheidungsfolgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhaltsansprüche
  • Kindschaftssachen, u.a. Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Trennung, Trennungsfolgen und Trennungsfolgenvereinbarungen
  • Verträge unter Eheleuten und Lebenspartnern
  • Vermögensauseinandersetzungen, wie zum Beispiel der gemeinsame Immobilie
  • Zugewinnausgleich, also der Ausgleich des erworbenen Vermögens
  • Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften