Erbrecht

Leider gibt es häufig unnötigen Streit und böse Überraschungen, weil der letzte Wille nicht oder nicht richtig formuliert wurde. Um dies zu vermeiden beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit einer rechtzeitigen Regelung Ihres Nachlasses.

Mit dem Erbfall tritt der einzelne Erbe bzw. mehrere Miterben ohne weiteres Zutun in die rechtliche Fußstapfen des Erblassers. Auf ihn bzw. sie gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Unzählige Fragen rund um den Erbfall kommen auf den Erben zu, bei deren Beantwortung wir Sie gerne beraten und vertreten.

  • Testament, Berliner Testament, Vermächtnis
  • Bestand der Erbschaft, Auskunftsanspruch
  • Annahme der Erbschaft, Ausschlagung, Anfechtung der Annahme
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch