Arbeitsrecht

arbeitsvertragWir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung im individuellen wie im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Manager ebenso wie Arbeitgeber und Familienunternehmer.

Die Beratung und erforderlichenfalls außergerichtliche und prozessuale Vertretung erfolgt dabei von der Anbahnung und dem Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu allen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertragsgestaltung
  • Betriebliche Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen
  • Abmahnung, Mobbing und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen
  • Einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Abfindung, Zeugnis und Vergütung
  • Führung von Kündigungsschutzprozessen bundesweit